Was ist Rassismus und wie paßt das zum "ThürTierGefG"?




Der betroffene Mensch - ein Hundehalter - kann vom Rassismus betroffenen sein, weil sein Hund einer Rasse zugeordnet wird, was ggf. schlimme Folgen für beide hat oder haben kann!

Was ist Rassismus und wie paßt das zum "ThürTierGefG"?

Beitragvon partisan » Sa 23. Jun 2012, 11:45

Memmi_Rassismus.pdf
Eine Zusammenfassung von Prof. Dr. Stefan Gaitanides, FH Frankfurt - Originaldokument (PDF), mit freundlicher Genehmigung
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Weithin wissenschaftlich anerkannte Definition des Begriffs Rassismus von Albert Memmi

Albert Memmi: Rassismus, Frankfurt 1987, S. 164-178 (ursprünglich "Racisme", Artikel in der Enzyplopaedia Universalis Paris 1972, S915f)

Zusammenfassung: Prof. Dr. Stefan Gaitanides, FH Frankfurt

Quelle: http://www.fb4.fh-frankfurt.de/whoiswho ... sismus.pdf


Ergänzungen zu Gaitanides' bzw. Memmi's Ausführungen in grüner und roter Farbe, um es damit auf die "Rasseliste" und die damit im Zusammenhang stehenden Regelungen im Thüringer Rassengesetz "ThürTierGefG", hier freilich im Hinblick auf die Hunde, anzuwenden!


"Definition [nach A. Memmi]

Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen."



Analyse der rassistischen Einstellung


Eine Analyse der rassistischen Einstellung bringt vier wesentliche Elemente zum Vorschein:

  1. Nachdrückliche Betonung von tatsächlichen oder fiktiven Unterschieden zwischen dem Rassisten und seinem Opfer.

  2. Wertung dieser Unterschiede zum Nutzen des Rassisten und zum Schaden seines Opfers.

  3. Verabsolutierung dieser Unterschiede, indem diese verallgemeinert und für endgültig erklärt werden.

  4. Legitimierung einer - tatsächlichen oder möglichen - Aggression oder eines - tatsächlichen oder möglichen - Privilegs.

Kommentar

Der Begriff »Rassismus« ist einem derart allgemeinen Mechanismus offensichtlich nicht angemessen. Er ist zu eng, während z. B. der Begriff des Antisemitismus zu weit ist. Genau genommen bedeutet er eine Theorie des biologischen Unterschieds. Nach den Ideologien des Sklavenhandels und der Kolonisation haben die Nationalsozialisten mit dieser Theorie eine politische, moralische und kulturelle Hierarchie menschlicher Gemeinschaften gemäß ihrer biologischen Unterschiede zu begründen versucht.

Heute versucht eine - bis 2010/2011 noch durchgehend OHNE jeglichen Rassismus an Hunden auskommende - Thüringer Regierung wie auch der von ihr dominierte "Gesetzgeber", der Thüringer Landtag in Erfurt, die hochgefährliche Ideologie - nein: Idiotie! - vom angeblich "gefährlichen Hund allein aufgrund von Rasse(unterschieden)" nicht nur hierzulande zu etablieren, sondern von und vor allen anderen Bundesländern in Deutschland, die dem Rassismus an Hunden schon vor mehr als einem Jahrzehnt verfallen waren (es sind fast alle gewesen, Tendenz langsam rückläufig), die Sache eindeutig auf die Spitze zu treiben: Die rassistischen "Herrscher" in Erfurt haben Mitte 2010 ganz offen die vollständige Ausrottung bestimmter Hunderassen - wie immer die "üblichen Verdächtigen": die "Bull-and-Terrier"-Rassen - auf Thüringer Boden verkündet und wenig später die dazu entsprechenden, dem Ausrottungszweck dienenden Regelungen (faktisches Halterverbot für neu anzuschaffende Hunde, Zuchtverbot, Zwangskastration etc.) ins Thüringer Rassengesetz "ThürTierGefG" gegossen, wofür letztendlich der Thüringer Landtag insgesamt verantwortlich gewesen ist, also einschließlich der nicht wirklich interessierten LINKEN (wundert das jemanden?) und der stetig irrer werdenden FDP - sie ALLE SIND daran schuldig, daß es zu dem kam: Rassismus an Hund und Halter in ganz Thüringen, mit der "Endlösung: Ausrottung"! Die einen sind die Hauptschuldigen (CDU, SPD, Grüne), die anderen die Mittäter, die nach Inkrafttreten des Gesetzes nichts mehr zu dessen EFFEKTIVER Torpedierung unternommen haben und aller Wahrscheinlichkeit nach auch nichts unternehmen werden (LINKE, FDP)!

Die Thüringer Regierungskoalition aus SPD und CDU (Abwählen! ... wählt das nächste Mal die Piraten oder die Tierschutzpartei!) sowie der Landtag sind also drauf und (schon länger) dran, in der Tat den Nazis nachzueifern. Heute sind es "nur" die Hunde - und ihre direkt betroffenen Halter! - und es ist nur ein sehr kleiner Schritt, bis daß der (ausrottende) Rassismus schon morgen wieder auf die Menschen ganz direkt angewendet wird! Das ist das eigentliche Endziel der irren Rassisten in ganz Deutschland, darauf kann man seinen Kopf verwetten! An diesem Gesamtplan besteht nicht der geringste Zweifel. Aber selbst wenn man sich hier angenommen irren würde: Es ist bereits ein SCHWERES Verbrechen, welches Regierung und Gesetzgeber an schuldlosen Tieren - und ihren Haltern - allein nur wegen der Rasse der Tiere verüben! Es ist TÄTIGER, AKTIVER Rassismus, ausgehend vom Staat selbst und praktiziert von diesem Staat (die Behörden haben sich bestimmt auch schon bei Dir gemeldet, nicht wahr?! - Wenn nicht, dann warte nur ein Weilchen!).

Und sie hören mit der Scheiße nicht mehr freiwillig wieder auf, davon MÜSSEN wir wirklich, wirklich ausgehen; man MUSS sie - diese arroganten und ignoranten Rassisten in Erfurt - daher mit allen Mitteln stoppen und bekämpfen, die einem hierzulande zur Verfügung stehen, insbesondere vor den Gerichten bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) muß man KÄMPFEN!

Hier EIN Beweis unter ZAHLLOSEN - ein Zitat aus der Thüringer Allgemeinen (größte Thüringer Zeitung) vom 22. Juni 2010*:


"Der Gesetzentwurf [was später tatsächlich zum Gesetz wurde, zum Rassengesetz!] sieht vor, [behauptetermaßen] gefährliche Rassen künftig in Thüringen auszurotten ... Dadurch sollen [behauptetermaßen] gefährliche Rassen künftig aus Thüringen verschwinden, wie Innenminister Peter Huber (CDU) am Dienstag in Erfurt sagte. Die Zucht und der Handel mit gefährlichen Hunden werden verboten. Als gefährliche Hunde werden in dem Gesetz Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier eingestuft ..."

Beweis erbracht! NUTZT ihn und den vorstehenden Fakt - Rassismus in Erfurt! - VOR GERICHT, es ist ein sehr grundlegendes, vielleicht sogar das wichtigste Werkzeug im Kampf überhaupt, um die Verantwortlichen - Euer Klagegegner! - frontal anzugreifen und ihren Rassenmist dort, vor den deutschen Gerichten ZU ZERSTÖREN! gerade auch so wird das gegenwärtige Unrechtsgesetz "ThürTierGefG" VERNICHTET (der Jurist sagt dazu: "rechtswidrig und nichtig")!

Vernichtet den rassismus, der aus dem Thüringer Boden gekrochen kam, auf dem Staats- und Regierungsmitglieder herumgetrampelt sind! Errichtet stattdessen eine von dieser Unterdrückung freie Gesellschaft! Macht ein entsprechendes Gesetz und zwingt den Gesetzgeber dazu, es zu verabschieden! Ihr HABT die Macht dazu!


*Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de/web ... 1453888600


Ein allgemeiner Mechanismus

Tatsächlich stützt sich die rassistische Anklage bald auf einen biologischen und bald auf einen kulturellen Unterschied. Einmal geht sie von der Biologie, dann wieder von der Kultur aus, um daran anschließend allgemeine Rückschlüsse auf die Gesamtheit der Persönlichkeit, des Lebens und der Gruppe des Beschuldigten zu ziehen. Manchmal ist das biologische Merkmal nur undeutlich ausgeprägt, oder es fehlt ganz. Kurz, wir stehen einem Mechanismus gegenüber, der unendlich mannigfaltiger, komplexer und unglücklicherweise auch wesentlich stärker verbreitet ist, als der Begriff Rassismus im engen Wortsinne vermuten ließe. Es ist zu überlegen, ob man ihn nicht besser durch ein anderes Wort oder eine andere Wendung ersetzt, die sowohl die Vielfalt als auch die Verwandtschaft der einzelnen Formen des Rassismus zum Ausdruck bringt. Ich schlage hierfür die Bezeichnung Ethnophobie vor, wobei der Rassismus lediglich eine ihrer Spielarten darstellen würde. ..."

Tatsächlich stützt sich die rassistische Anklage der SPD- und CDU-Regierungsfunktionäre aus Erfurt, ihrer willigen und völlig herz- und leider auch hirnlosen Handlanger im oberen Staatsgefüge (Ministerialbeamte), beim verantwortungslosen und unfähigen "Gesetzgeber" und die der "BILDenden" Zeitungen bald auf einen biologischen und bald auf einen "kulturellen" Unterschied im Zusammenhang mit den "Listenhunden" (die Hunde, die gemäß der "Rasseliste" im Thüringer Rassengesetz "ThürTierGefG" als gefährlich eingestuft werden) bzw. es wird beides miteinander kräftig vermengt.

Biologischer Unterschied

Die Hunde müssen bloß ein wenig so aussehen wie reinrassige Vertreter der im Rassengesetz "ThürTierGefG" gelisteten Rassen (der "Phänotyp" des jeweiligen Hundes wird zum Dreh und Angelpunkt bei der Beurteilung, nicht das Wesen, was ein waschechter Nationalsozialist von damals bei Juden und Zigeunern auch nicht anders gemacht hat) und schon gelten diese Hunde "von amtswegen" als gefährlich, mit allen schlimmen Folgen wie Zwangskastration, permanenter Maulkorbzwang etc. (Zwangskastration wurde

Es geht hin bis zur Enteignung vom Halter (der den Scheiß vielleicht nicht mitmachen will) und Verfrachtung auf Dauer ins "Hunde-KZ" genannt Tierheim, wo die Hunde bei Gelegenheit klammheimlich getötet werden, weil die Tierheime überfüllt sind und man dort "Platz schaffen" und auf die Kosten achten muß. "Listenhunde" bleiben entweder bis zur Vermittlung weit länger in den Tierheimen als andere Hunde, was bei der Gesetzeslage vollkommen logisch und nachvollziehbar ist, denn wer will schon einem "Juden" bei sich einen Platz geben?! Oder aber sie bleiben für ihr ganzes weiteres "Leben" hinter Gittern bzw. man entledigt sich ihrer durch die Todesspritze oder andere Tötungsmethoden. Man darf meist noch nicht einmal einen solchen Hund zu sich nach Hause nehmen; auch die Tierheime verfahren sehr restriktiv, denn oft glaubt man dort aus verschiedenen Gründen, daß die "Listenhunde" nicht mehr zu den Menschen nach Hause vermittelt werden sollten: "sie könnten ja was schlimmes anstellen, und dann wäre das Tierheim dran".

Kultureller Unterschied

Die Halter von "Listenhunden" sind natürlich in der großen Mehrheit "asozial", rechtsgerichtet oder arbeitslos - also "Milieu der Unterschichten". So die Propaganda und Denkweise des Gesetzgebers, der Regierenden und der meisten Massenverdummungsmedien, wobei man freilich auf die Vorurteile und Hirnwäscheergebnisse bei einem beachtlichen Teil der Bevölkerung zurückgreifen kann.

Es gibt keinen signifikanten Unterschied zwischen dem Rassismus der Nazis und dem der heutigen Thüringer Regierenden, außer daß damals Menschen das direkte Angriffsziel gewesen sind. Aber ansonsten die selbe Musik: Schwere und schwerste Bestrafung auch nur wegen eines geringfügig nach "Listenhund" aussehenden

1. Nachdrückliche Betonung von tatsächlichen oder fiktiven Unterschieden zwischen dem Rassisten und seinem Opfer.


  • Die rassistische Argumentation versucht immer Unterschiede zu maximieren und Gleichheiten/Ähnlichkeiten zu minimieren.

  • Unterscheidungen implizieren nicht zwangläufig rassistische Urteile. Unterscheidungen zu treffen, ist eine Erkenntnismethode. Entscheidend ist, wie die Unterschiede bewertet werden.

  • "Aber es ist nicht der Unterschied, der stets den Rassismus nach sich zieht, es ist vielmehr der Rassismus, der sich den Unterschied zunutze macht."

  • "Der Beweis: Wenn es keinen Unterschied gibt, wird er vom Rassisten erfunden."

  • Der Rassist misst Unterschieden, die objektiv wichtiger sein können als die von ihm hervorgehobenen , kein Bedeutung bei, wenn er sie für seine Beweisführung nicht nutzen kann.

  • "Kurz, der Unterschied kann Tatsache oder Fiktion, für sich allein wichtig oder ebenso gut unbedeutend sein."

2. Wertung dieser Unterschiede zum Nutzen des Rassisten und zum Schaden seines Opfers.


  • Doppelte Stoßrichtung der Wertung des Unterschieds: "Sie zielt darauf ab, die Unterlegenheit des Opfers und die Überlegenheit des Rassisten zu beweisen." "Je kleiner (der Rassist) sein Opfer macht, desto größer wirkt er selbst."

  • "In einer rassistischen Welt ist der Unterschied etwas Schlechtes" – "Es ist nicht die weiße Hautfarbe, die den Schwarzen vom Weißen unterscheidet, es ist die schwarze Hautfarbe, die den Schwarzen so verhängnisvoll zu etwas anderem als einem Weißen macht."

  • Strategie der ständigen Maximierung des Unterschiedes. Zunächst werden Juden "nur" als hässlich abqualifiziert, dann als moralisch verwerflich, schließlich als politischer Umstürzler oder gar als die Inkarnation des Bösen; ihre Religion – die des Antichristen. Der Unterschied wird absolut. Hier verlässt der Rassist den Boden der Wirklichkeit endgültig. Der Rassismus wird zum Mythos.

3. Verabsolutierung dieser Unterschiede, indem diese verallgemeinert und für endgültig erklärt werden.


  • Verallgemeinerungsstrategie des Rassisten: Der Unterschied wird auf die gesamte Persönlichkeit (Totalisierung) ausgedehnt und auf alle Mitglieder der durch die Unterscheidungskriterien definierten Gruppe (Kollektivierung).

  • Dies erklärt auch die Vorliebe für die angebliche Determination von Körper, Persönlichkeit und Verhalten durch das genetische Kollektiverbe. Rassenzugehörigkeit bestimme – qua genetischer Programmierung - das unentrinnbare schicksalhafte "Wesen" der Menschen.

  • Der biologische Rassismus verbindet sich gewöhnlich mit einem kulturellen, der ebenfalls von einer nachhaltigen Determination des Einzelnen durch seine ethnisch/kulturelle kollektive Zugehörigkeit ausgeht. "...immer findet man im Rassismus jenes kollektive Element."

  • "Jeder wirkliche oder erfundene Mangel des Angeklagten wird auf eine ganze ihm verwandte Gruppe von Menschen ausgedehnt, aber unterschwellig wird der Angeklagte auf Grund eines kollektiven Merkmals verurteilt. Der Antisemit geht von der unterstellten Geldgier dieses oder jenes Juden aus, um zum Schluß zu gelangen, daß alle Juden habgierig seien, oder er befindet, man könne keinem einzigen Juden trauen, weil sie alle habgierig seien. Derselbe Mechanismus greift in Hinblick auf die notorische Faulheit des Kolonisierten oder die Gewalttätigkeit der Schwarzen."

  • "Der Unterschied ist endgültig". "Der Jude war schon immer habgierig, der Schwarze von jeher unterlegen. Daraus folgt, dass sie dies immer sein werden ohne Hoffnung auf Änderung oder Rettung. Verabsolutierung, gesellschaftliche und zeitliche Verallgemeinerung laufen auf dasselbe hinaus."

4. Legitimierung einer - tatsächlichen oder möglichen - Aggression oder eines - tatsächlichen oder möglichen - Privilegs.


  • "Die Beweggründe für das rassistische Vorgehen finden sich im Rassisten selbst."

  • Beweggründe können sein: Das Sündenbockmotiv, die Bewältigung der Angst vor dem Fremden durch Aggression, die aggressive Abfuhr anderweitig entstandener Frustrationen, das Bedürfnis nach Anerkennung durch Erniedrigung des Anderen, Sozialneid, Ausschaltung wirtschaftliche Konkurrenz durch Diffamierung, usw.

  • "In all diesen Fällen bleibt der Mechanismus derselbe. Eine unzutreffende oder falsche Charakterisierung des Opfers soll dazu dienen, die Einstellung und das Verhalten des Anklägers ihm gegenüber zu erklären und zu rechtfertigen."

  • "Warum hält er es für nötig, zu seiner Rechtfertigung eine Anklage vorzubringen? Weil er sich seinem Opfer gegenüber schuldig fühlt. Weil er davon überzeugt ist, daß seine Einstellung und sein Verhalten gegenüber dem Opfer zutiefst ungerecht und arglistig sind. Denn hier müssen wir die Argumentation des Rassismus umkehren: Er bestraft sein Opfer nicht, weil es eine Bestrafung verdient, sondern er erklärt es für schuldig, weil es bereits bestraft ist, oder bestenfalls weil er sich gerade anschickt, es zu bestrafen."

  • Der Beweis: Tatsächlich ist die Strafe fast immer schon vorher verhängt worden. Das Opfer des Rassismus lebt bereits in Schmach und Unterdrückung. Der Rassismus richtet seine Anklage nie gegen die Mächtigen, sondern stets gegen die Besiegten. Der Jude ist von vornherein ausgeschlossen, der Kolonisierte von vornherein kolonisiert. Um diese Strafe, dieses Elend zu rechtfertigen, werden überhaupt erst Gründe angeführt, die es dann erlauben, den Numerus clausus der kolonialen Ausbeutung zu erklären und zu legitimieren.”

  • "Es geht um die Notwendigkeit, das Unrecht eines Unterdrückers gegenüber dem Unterdrückten zu rechtfertigen. ... Jenseits seiner Verkleidungen ist der Rassismus die Selbst-Absolution des Rassisten." – wobei der Unterdrückungskontext jeweils ein anderer ist. Mit ihm differieren auch die Anklagen.

  • Denn es ist dieser je besondere Kontext der Unterdrückung, der die Inhalte des Rassismus variieren lässt. Deshalb gibt es auch nicht den Rassismus sondern nur viele Rassismen, die mit dem Wandel der Unterdrückungsverhältnisse auch ihre Erscheinungsform ändern.

  • "Der Schwarze wird als unfähig von Geburt dargestellt, damit er in wirtschaftlicher Sklaverei gehalten werden kann, der Kolonisierte als hoffnungslos technisch unbegabt, damit die Kolonisation aufrechterhalten werden kann, der Proletarier als politisch und gesellschaftlich unreif, damit die Herrschaft der besitzenden Klassen unangefochten bleibt. Und wenn man jeden speziellen Rassismus beenden will, dann muß man wohl oder übel auch die Kolonisation oder die gesellschaftliche und politische Struktur unserer Gesellschaften bekämpfen."
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