Jörg Tippmann an die eigene Gemeinde




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Prinzipiell kannst Du bei Trick 17 JEDE Thüringer Gemeinde bzw. Stadt anschreiben und ihr mitteilen, daß Du DORT den anzuschaffenden Hund halten wirst oder schon hältst, auch wenn Du noch nicht mal eine Wohnung dort hast! So kann man JEDE Thüringer Gemeinde nach Strich und Faden verklagen!!!

Jörg Tippmann an die eigene Gemeinde

Beitragvon Jörg Tippmann » Sa 7. Jul 2012, 21:32

Erwirkung Bescheid wegen zu holendem Listenhund in Thüringen - geschwärzt.pdf
Das ging vor ein paar Tagen an gleich zwei Thüringer Gemeinden heraus, wo meine Hunde gehalten werden (sollen)!
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Jörg Tippmann
 
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von Anzeige » Sa 7. Jul 2012, 21:32

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