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Veröffentliche hier Deine Teilnahme!
Prinzipiell kannst Du bei Trick 17 JEDE Thüringer Gemeinde bzw. Stadt anschreiben und ihr mitteilen, daß Du DORT den anzuschaffenden Hund halten wirst oder schon hältst, auch wenn Du noch nicht mal eine Wohnung dort hast! So kann man JEDE Thüringer Gemeinde nach Strich und Faden verklagen!!!
Feststellungsklage wegen UNGÜLTIGEM Landeshundegesetz NRW
von Jörg Tippmann » Mo 21. Dez 2015, 23:54
Einfach die PDF herunterladen, lesen und selbst nach dieser Vorlage die Klage erheben, wenn Du Hundehalter in NRW bist, egal welche Rasse! Bei der Anpassung der Klage kann ich Dir helfen:
joergtpunkt@yahoo.deLOS GEHT'S!!!
- Dateianhänge
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- Feststellungsklage gegen NRW wegen UNGÜLTIGEM Landeshundegesetz - geschwärzt.pdf
- (796.59 KiB) 332-mal heruntergeladen
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Jörg Tippmann
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- Registriert: Sa 7. Jul 2012, 20:29
von Anzeige » Mo 21. Dez 2015, 23:54
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