Feststellungsklage wegen UNGÜLTIGEM Landeshundegesetz NRW




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Prinzipiell kannst Du bei Trick 17 JEDE Thüringer Gemeinde bzw. Stadt anschreiben und ihr mitteilen, daß Du DORT den anzuschaffenden Hund halten wirst oder schon hältst, auch wenn Du noch nicht mal eine Wohnung dort hast! So kann man JEDE Thüringer Gemeinde nach Strich und Faden verklagen!!!

Feststellungsklage wegen UNGÜLTIGEM Landeshundegesetz NRW

Beitragvon Jörg Tippmann » Mo 21. Dez 2015, 23:54

Einfach die PDF herunterladen, lesen und selbst nach dieser Vorlage die Klage erheben, wenn Du Hundehalter in NRW bist, egal welche Rasse! Bei der Anpassung der Klage kann ich Dir helfen: joergtpunkt@yahoo.de

LOS GEHT'S!!!
Dateianhänge
Feststellungsklage gegen NRW wegen UNGÜLTIGEM Landeshundegesetz - geschwärzt.pdf
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Jörg Tippmann
 
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von Anzeige » Mo 21. Dez 2015, 23:54

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