Die Rechtsverordnungen zum "ThürTierGefG" zum Download




Die Rechtsverordnungen zum "ThürTierGefG" zum Download

Beitragvon partisan » Di 26. Jun 2012, 02:20

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Rechtsverordnungen ThürTierGefG 2.2012.pdf
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Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung der Sachkundeprüfung bei gefährlichen Tieren (Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung -ThürSachkundePrüfVO-)
Vom 19. Januar 2012

Ab Seite 49 des Dokuments!

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Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung des Wesenstests (Thüringer Wesenstestverordnung - ThürWesenstestVO - )
Vom 19. Januar 2012

Ab Seite 72 des Dokuments!

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Verordnung über gefährliche Tiere im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Thüringer Wildtier-Gefahrverordnung -ThürWildtierGefVO-)
Vom 19. Januar 2012

Ab Seite 85 des Dokuments!

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Wer rechtzeitig Widerspruch eingelegt bzw. Klage vor Gericht erhoben hat, der braucht sich mit diesen Rechtsverordnungen überhaupt nicht auseinanderzusetzen, solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt (und wenn der Kläger gewonnen hat, auch danach nicht)!

Der recht simple Grund hierfür: Widerspruch und Klage haben die so genannte "aufschiebende Wirkung"! Du mußt demnach das dreckige Spiel gar nicht erst mitspielen und Dein Hund sowieso nicht. Dein Hund gilt bis zum Abschluß des Klageprozesses (der "Rechtsweg") als NICHT gefährlich im Sinne des bescheuerten Gesetzes "ThürTierGefG"!!!

Verstanden soweit?! Wir hoffen es für Deinen Hund und Dich!


Hier wirklich alles dazu, was Du wissen mußt:

http://rasselistenfrei.iphpbb3.com/forum/88092848nx53091/widerspruch-und-klage-gegen-die-feststellung-deines-hundes-als--und-quotgefaehrlich-aufgrund-von-rasse-und-quot-haben-100ig--und-quotaufschiebende-wirkung-und-quot-und-was-das-genau-bedeutet-erfaehrst-du-hier-f10/widerspruch-und-klage-gegen-die-feststellung-nach--3-abs-2-t6.html#p6

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partisan
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von Anzeige » Di 26. Jun 2012, 02:20

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