Aufforderung des OAs - 22. Mai 2012 (Zwangskastration u. a.)




Aufforderung des OAs - 22. Mai 2012 (Zwangskastration u. a.)

Beitragvon partisan » Mo 25. Jun 2012, 01:59

Aufforderung der Stadt Weimar an Dagmar B., u. a. die Zwangskastration ihrer Hunde vornehmen zu lassen

Sicher für viele ein sehr interessanter Hinweis: Es handelt sich hier höchstwahrscheinlich noch nicht um einen so genannten "Verwaltungsakt" (VA), also keinen "Bescheid", denn es fehlt auch bereits die so genannte "Rechtsmittelbelehrung", die bei jedem VA Pficht ist. Demnach könnte Frau Dagmar B. das ganze ohne weiteres einfach ignorieren. Nur ein Verwaltungsakt hat rechtliche Auswirkungen auf den Empfänger, sonst nichts! Nur gegen einen VA kann man mit Widerspruch und Klage angreifen, alles andere ist eigentlich gegenstandslos. Wer will kann solches also ignorieren, was im konkreten Fall hier an Dagmar B. gegangen ist. Wenn das der Behörde dann nicht paßt, wird sie ohnehin rasch einen dann rechtsverbindlichen Bescheid nachliefern. DANN allerdings MUSS man reagieren, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden!


(Hinweis in eigener Sache: Hier wird keine Rechtsberatung gegeben; wir klären nur auf. Wer sich sicher sein will, daß er rechtlich gut beraten ist, sollte einen Anwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen. Man kann sich zusätzlich auch in folgenden Gesetzen kundig machen - bitte googeln: "Thüringer VwVfG" und die "VwGO"!)


Aufforderung der Stadt Weimar an Dagmar B. u. a. zur Zwangskastration ihrer Hunde.jpg
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Protestiere bitte persönlich und möglichst mit anderen zusammen an die folgenden Adressaten, per Spontandemonstration(en) und vor allem durch "böse Briefe" (Postadressen z. T. in den hier abgebildeten Schreiben enthalten!) bzw. eMails (Adressen hier: .........) - denn DAS SIND UNSERE ALLER - auch DEINE - (zweifelsfrei rassistisch und zum betroffenen Mensch wie auch sein Tier verachtend eingestellte) FEINDE:

a) die Landesregierung als solche in Erfurt einschließlich der "sehr geehrten Frau" Ministerpräsidentin, die schließlich dort die "Führerin" sein darf,
b) das Thüringer Landesparlament ("Gesetzgeber"), das den Rassenscheiß jederzeit außer Kraft setzen könnte, es aber nicht tun will (völlig verantwortungsloses und inkompetentes "Volk" dort - CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE ... allesamt!)
c) das Thüringer Innenministerium ("TIM") als das in der Sache zuständige Ministerium (sehr schlimme Leute dort, bis hinauf zum Innenminister persönlich),
d) das dem TIM direkt unterstellte Landesverwaltungsamt in Weimar ("TLVwA"), das die das ganze Land koordinierende "Drecksarbeit" fürs TIM erledigt (http://www.thueringen.de/de/tlvwa/unser ... /aufgaben/),
e) das Ordnungsamt ("OA") der Stadt Weimar - die vielleicht auch für DICH "zuständige Behörde" nach § 15 ThürTierGefG (oft sehr üble Leute dort ... man sieht es ja, oder?! ... die machen den Scheiß einfach willig mit, genau wie damals die deutschen Behörden den Nazis nachgekrochen sind, nicht wahr?! ... genau so, nichts anderes!!!).


Anhang zum obigen Schreiben:


Einordnung des MiniBullies - Schreiben vom TIM ans TLVwA vom 10. April 2012 - Seite 1.jpg
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Einordnung des MiniBullies - Schreiben vom TIM ans TLVwA vom 10. April 2012 - Seite 2.jpg
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Einordnung des MiniBullies - Schreiben vom TIM ans TLVwA vom 7. Oktober 2011 - Seite 1.jpg
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