Den Trick kann JEDER tun, der die Rasseliste WEG haben will!




Den Trick kann JEDER tun, der die Rasseliste WEG haben will!

Beitragvon partisan » Sa 30. Jun 2012, 15:47

Artikel im Aufbau befindlich!


Trick 17 ... ist sehr einfach:

  1. Man teilt dem Amt NOCH HEUTE mit (wozu noch warten??!), daß man sich einen ECHTEN "Listenhund" - es bietet sich aus bestimmten Gründen hier besonders der (Standard) Bullterrier an* - ins Haus geholt HAT (der Hund wird also schon im Haus gehalten!), auch wenn dies in Wahrheit gar nicht stimmt, was man ja aber nun wirklich niemandem, insbesondere dem Amt nicht zu erzählen braucht und nicht erzählen muß und auch nicht erzählen soll.

    Noch nicht einmal der eigene Anwalt soll wissen, daß es sich in Wirklichkeit um lediglich einen "VIRTUELLEN Listenhund" im Haus handelt, einen imaginären, nicht existenten also. Man täuscht ALLEN einen echten und leibhaftigen vor, außer vielleicht der eigenen Familie, sofern man sich darauf verlassen kann, daß sie jederzeit bestätigt: "Jawohl, wir haben hier einen Listenhund"!

    Wer schon einen Hund im Haushalt hält (bitte entweder nur einen bereits ordnungsgemäß als "gefährlich" angemeldeten "Listenhund" oder aber einen echten "Nicht-Listenhund"), der hat sich den "VIRTUELLEN Listenhund" demnach als Zweithund ins Haus geholt. Der "Trickser" besitzt und hält dann also einen realen Hund UND nun auch noch einen virtuellen, nämlich den "Listenhund", der ja für die Klage gegen die widerliche "Rasseliste" in Thüringen "herhalten" soll.

    Rechtliche Konsequenzen kann es zu Lasten des "Trickser" übrigens nicht geben, sollte das Amt angenommen doch irgendwie herausbekommen haben, daß gar kein "Listenhund" gehalten wird. Aber daß sie es herausbekommen, ist ausgesprochen unwahrscheinlich, es sei denn, man stellt sich richtig dusselig an. Man kann bspw. auch jederzeit aussagen, daß der "Listenhund" gerade mal wieder nicht da ist, sollte das Ordnungsamt wiederholt vor der Tür stehen, um den Hund mal sehen zu können (zur zwangsweisen Vorführung besteht keine rechtliche Handhabe, zur Wohnungsdurchsuchung ohne die Einwilligung des Betreffenden schon gleich gar nicht; man schaue einfach ins Rassengesetz "ThürTierGefG" und auch ins Grundgesetz).
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  2. Desweiteren teilt man der Behörde sogleich mit, daß man NICHT gedenkt, ihn zum "gefährlichen Hund" nach "ThürTierGefG" ALLEIN AUFGRUND VON RASSE stempeln zu lassen, geschweige denn ihn der Zwangskastration zuzuführen, wie im Gesetz gefordert.
  3. Man bittet das Amt daher um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, in dem enthalten ist, daß der "geholte Bulli" definitiv hier als "Listenhund" zählt und die Zwangskastration vorzunehmen ist etc. etc. DAGEGEN klagt man dann.

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Trick 17 ist sehr einfach: Man teilt dem Amt mit, daß man einen ECHTEN Listenhund - es bietet sich der Standard Bulli besonders an - sich ins Haus geholt hat (auch wenn es nicht stimmt). Desweiteren teilt man der behörde mit, daß man nicht gedenkt, ihn zum gefährlichen Hudn nach "ThürTierGefG" stempeln zu lassen, geschweige denn ihn der Zwangskastration zuzuführen. Man bittet das Amt daher um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, in dem enthalten ist, daß der "geholte Bulli" definitiv hier als "Listenhund" zählt und die Zwangskastration vorzunehmen ist etc. etc. DAGEGEN klagt man dann.

Kurz vor Klageeinreichung täuscht man dem Amt vor, daß man mit der Vornahme der Zwangskastration übereinstimmt (also scheinbar auch keine Klage erhebt). Man bittet das Amt in diesem ZWEITEN Schreiben, konkrete Tierärzte zu benennen, die die Kastration vornehmen, damit amn dort "einen Termin bekommen kann". Die kontaktet man dann, um anzufragen, ob sie tatsächlich die Kastration AUFGRUND der Tatsache "Listenhund" vornehmen. Sagen sie zu und vergeben sie einen termin, dann hat man EINEN BEWEIS für den vorsätzlichen und systematischen verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Es ergeht Starfanzeige gegen die entsprechenden Tierärzte UND das Amt, was ja zu diesem gesetzesverstoß unter Androhung von Strafe aufgefordert hat.

All das kann man SOFORT tun!
Gut - zwischen Klage und Bescheid kommt freilich noch der Widerspruch und der Widerspruchsbescheid (Vorverfahren). Das fällt aber nicht ins Gewicht.
Ins Gewicht fällt einzig der Ganz vors Verwaltungsgericht und durch die Instanzen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht - WENN man ein rückgrad und einen Arsch in der Hose hat!
.... der Gang vors Verwaltungsgericht ....


desweiteren hab ich doch eine ahnentafel beim amt liegen... und durch meinen anwalt wurde dies ja eben grad in eine andere richtung geklärt?! das amt erkennt ja an dass es keiner ist...

"Trick 17" ist dazu da, ideenmäßig weiterverbreitet zu werden.

Das schöne am Trick 17 ist: Der Hund kann nicht in Mitleidenschaft gezogen werden - er und seine "Haltung" sind ja nur "virtuell", nicht wahr?! Also kann er auch nicht beschlagnahmt werden (was sowieso nicht nach ThürTierGefG ginge).



Trick 17 und wir haben Dutzende Klagen, mit Dutzenden "virtuellen Listenhunden, die entlistet" werden.
... mt dem Primärziel, die rasseliste als einziges Zieltarget AUSZULÖSCHEN.


Es gibt auch noch "Trick 17 - S" - der wird als "Untertrick" angewendet, um Steuern für den "virtuellen" Listenhund zu vermeiden, OHNE erneut bewußt gegen ein Gesetz zu verstoßen (Hundesteuersatzung, Abgabenordnung).

Übrigens: WeißT Du wie ziviler Ungehorsam definiert ist? Nun,ich sag's Dir: Es ist das bewußte Verstoßen gegen Gesetze, um damit und natürich weiteren Aktionen zu erreichen, daß entweder diese Gesetze geändert werden oder auch etwas anders! DAS ist ziviler Ungehorsam.... vielleicht schon mal den Begriff gehört, ja?! .... *LOL*
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